Gebäude

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Energie-Effizienz-Experten

Ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude: Unsere Energie-Effizienz-Experten beraten Sie zu Sanierungsmaßnahmen sowie beim Neubau. Mit unserem Fachwissen decken wir die gesamte Gebäudebandbreite, insbesondere kommunale und gewerbliche Gebäude, aber auch Privathäuser, ab.
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Energie-Effizienz, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und um Fördermöglichkeiten optimal nutzen zu können.

Energieausweis

Energieausweise dienen der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Ein Energieausweis ist als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis nach Maßgabe des GEG 2023,  §§ 80 bis 86 unter bestimmten Voraussetzungen auszustellen.

Ein Energieausweis muss in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen erstellt werden:

Beim Neubau eines neuen Gebäudes oder bei umfassenden Renovierungen ist ein Energieausweis erforderlich. Dies gilt besonders, wenn mehr als 10% der Gebäudehülle betroffen sind.

Beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungseinheiten ist der Energieausweis dem potentiellen Käufer, Mieter oder Pächter vorzulegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.

Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 250 Quadratmetern muss ein Energieausweis erstellt und gut sichtbar ausgehängt werden.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  1. Bedarfsorientierter Energieausweis: Dieser basiert auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes und ist für Neubauten sowie für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1978 erbaut wurden und nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, verpflichtend.
  2. Verbrauchsorientierter Energieausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist für größere Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und für Gebäude, die den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder späteren Vorschriften entsprechen, zulässig.

Es ist wichtig, dass der Energieausweis von einem qualifizierten und zugelassenen Experten erstellt wird. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Energieausweis

Ein Energieausweis muss in Deutschland unter folgenden Bedingungen erstellt werden:

  1. Neubau oder umfassende Renovierung: Beim Bau eines neuen Gebäudes oder bei umfassenden Renovierungen ist ein Energieausweis erforderlich. Dies gilt besonders, wenn mehr als 10% der Gebäudehülle betroffen sind.
  2. Verkauf oder Vermietung: Beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungseinheiten ist der Energieausweis dem potentiellen Käufer, Mieter oder Pächter vorzulegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
  3. Öffentliche Gebäude: Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 250 Quadratmetern muss ein Energieausweis erstellt und gut sichtbar ausgehängt werden.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  1. Bedarfsorientierter Energieausweis: Dieser basiert auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes und ist für Neubauten sowie für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1978 erbaut wurden und nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, verpflichtend.
  2. Verbrauchsorientierter Energieausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist für größere Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und für Gebäude, die den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder späteren Vorschriften entsprechen, zulässig.

Es ist wichtig, dass der Energieausweis von einem qualifizierten und zugelassenen Experten erstellt wird. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Wärmeschutznachweis

Der Wärmeschutznachweis ist ein Dokument, das belegt, dass ein Gebäude die Anforderungen an den Wärmeschutz gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt. Dieser Nachweis ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauplanung und -ausführung und dient folgenden Zwecken:

Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Der Wärmeschutznachweis stellt sicher, dass das Gebäude die vorgeschriebenen Anforderungen an den Energieverbrauch und die Energieeffizienz erfüllt.

Planungs- und Bauprozess: Er wird in der Regel in der Planungsphase eines Neubaus oder bei größeren Sanierungen erstellt. Der Nachweis ist notwendig, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Detaillierte Berechnungen: Der Wärmeschutznachweis umfasst detaillierte Berechnungen zur Wärmedämmung, zum Heizenergiebedarf und zu weiteren energetischen Aspekten des Gebäudes. Dabei werden Bauteile wie Wände, Dach, Fenster und Türen sowie die Heizungs- und Lüftungstechnik berücksichtigt.

Energieeffizienz und Umweltschutz: Er trägt dazu bei, dass Gebäude energieeffizient gebaut oder saniert werden, was sowohl zur Reduzierung der Betriebskosten als auch zum Schutz der Umwelt beiträgt.

Der Wärmeschutznachweis muss von einem qualifizierten Fachmann, wie einem Ingenieur, Architekten oder einem zertifizierten Energieberater, erstellt werden. Inhaltlich basiert er auf Berechnungen, die zeigen, dass das geplante Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz einhält.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein Sanierungsfahrplan, oft auch als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bezeichnet, ist ein wichtiges Instrument für Hauseigentümer in Deutschland, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten und dabei Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Der iSFP bietet eine detaillierte Übersicht und Planung für die energetische Sanierung von Gebäuden und ist für die Beantragung bestimmter Fördermittel erforderlich.

Wesentliche Aspekte des Sanierungsfahrplans:

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt, der das Gebäude zunächst genau analysiert. Der Plan legt eine schrittweise Vorgehensweise fest, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann. Dies umfasst in der Regel Maßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungsoptimierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Der iSFP bietet eine langfristige Perspektive (oft über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren), um das Gebäude schrittweise auf einen modernen, energieeffizienten Standard zu bringen. Der Plan beinhaltet eine Schätzung der Kosten und der zu erwartenden Energieeinsparungen für jede Maßnahme. Ebenso gibt er Auskunft über die Wirtschaftlichkeit der Sanierung. Der Sanierungsfahrplan zeigt auch auf, welche Förderprogramme für die vorgeschlagenen Maßnahmen in Anspruch genommen werden können.

 

Fördermittel und Zuschüsse:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet beispielsweise Zuschüsse oder günstige Kredite für verschiedene Sanierungsmaßnahmen.
  • Die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst kann ebenfalls gefördert werden. Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Fördermittel bereit.

Wichtig zu beachten:

  • Der Sanierungsfahrplan sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an neue technologische Entwicklungen oder geänderte persönliche Bedürfnisse angepasst werden.
  • Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend, aber für die Inanspruchnahme von Fördermitteln oft notwendig.

Die Erstellung eines solchen Plans ist ein wichtiger Schritt, um ein Gebäude energieeffizient zu gestalten und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein Sanierungsfahrplan, oft auch als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bezeichnet, ist ein wichtiges Instrument für Hauseigentümer in Deutschland, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten und dabei Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Der iSFP bietet eine detaillierte Übersicht und Planung für die energetische Sanierung von Gebäuden und ist für die Beantragung bestimmter Fördermittel erforderlich.

Wesentliche Aspekte des Sanierungsfahrplans:

  1. Individuelle Beratung: Der Sanierungsfahrplan wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt, der das Gebäude zunächst genau analysiert.
  2. Schrittweise Sanierung: Der Plan legt eine schrittweise Vorgehensweise fest, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann. Dies umfasst in der Regel Maßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungsoptimierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien.
  3. Langfristige Perspektive: Der iSFP bietet eine langfristige Perspektive (oft über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren), um das Gebäude schrittweise auf einen modernen, energieeffizienten Standard zu bringen.
  4. Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeit: Der Plan beinhaltet eine Schätzung der Kosten und der zu erwartenden Energieeinsparungen für jede Maßnahme. Ebenso gibt er Auskunft über die Wirtschaftlichkeit der Sanierung.
  5. Fördermöglichkeiten: Der Sanierungsfahrplan zeigt auch auf, welche Förderprogramme für die vorgeschlagenen Maßnahmen in Anspruch genommen werden können.

Fördermittel und Zuschüsse:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet beispielsweise Zuschüsse oder günstige Kredite für verschiedene Sanierungsmaßnahmen.
  • Die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst kann ebenfalls gefördert werden. Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Fördermittel bereit.

Wichtig zu beachten:

  • Der Sanierungsfahrplan sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an neue technologische Entwicklungen oder geänderte persönliche Bedürfnisse angepasst werden.
  • Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend, aber für die Inanspruchnahme von Fördermitteln oft notwendig.

Die Erstellung eines solchen Plans ist ein wichtiger Schritt, um ein Gebäude energieeffizient zu gestalten und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

Energietische Sanierungen/ Modernisierung sind mit teils erheblichen Kosten verbunden. Zur Unterstützung sind staatliche  Förderprogramme aufgelegt, die in Form von vergünstigten Krediten oder von Zuschüssen genutzt werden können. Dabei werden sowohl „Komplettsanierungen“ des Gebäudes als auch einzelne, energetisch sinnvolle, Maßnahmen gefördert. Detaillierte Informationen zur Förderfähigkeit der verschiedensten Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie von Energieeffizienzexperten im Rahmen von Energieberatungen.

Unsere Leistungen: 

Energieberatung Wohngebäude für Neubau und Bestandsgebäude einschl. Erstellen von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) für Wohngebäude

  • detaillierte Aufnahme von Gebäudesubstanz und Anlagentechnik
  • Analyse der Daten und Ausarbeitung von Modernisierungsempfehlungen (iSFP)
  • Dokumentation und Erläuterung der Ergebnisse – Ausstellung von Energieausweisen

Energieberatung nach DIN V 18599 (Nichtwohngebäude)

  • detaillierte Aufnahme von Gebäudesubstanz und Anlagentechnik
  • Analyse der Daten und Ausarbeitung von Modernisierungsempfehlungen
  • Dokumentation und Erläuterung der Ergebnisse
  • Ausstellung von Energieausweisen

Beratung zu Fördermöglichkeiten des Bundes
Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln
Baubegleitung bei der Umsetzung der energetischen Maßnahmen

Unsere Experten und Ansprechpartner zum Thema

Antonius Timmes, Rainer Wennemar

Unsere Experten und Ansprechpartner zum Thema

Fachbereich Gebäude

Ansprechpartner:Antonius Timmes, Rainer Wennemar